Datenschutz und Vereinbarung für Fotografie

Datenschutz und Vereinbarung für unsere Zusammenarbeit!


1. Wir kennen uns noch nicht? Dann ist das erste Shooting grundsätzlich auf TFP Basis, zu Deutsch:
(Time For Print), also GRATIS.
Wir wollen uns einmal Kennen lernen um zu Wissen ob wir weiter zusammen Arbeiten können. Die Dauer des Shootings ist mit 2 Stunden begrenzt! Ist unser Wohnort weit voneinander entfernt, ist eine vorherige Absprache betreffend der Anfahrtskosten wünschenswert.

2. Die gemeinsam(en) geplante(n) Aufnahme(n) stammen von Helmut Hussian, welcher als Urheber gilt.
Sie  sind urheberrechtlich geschützt und darf/ dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers )Helmut Hussian) verwendet werden. Bei jeder Veröffentlichung ist folgende Herstellerbezeichnung/Copyrightvermerk waagrecht und unmittelbar unter oder noch im Bild  bzw. dem(n) Bild(ern)] anzubringen:
© Helmut Hussian (Jahreszahl der Veröffentlichung in Klammern). ZB © Helmut Hussian (2016).
Dies geschieht in der Regel durch den Fotografen, den  Urheber.

3. Vereinbarungen:
a) Die Aufnahme(n) ist (sind) nicht zur Veröffentlichung bestimmt.
b) Die Aufnahme(n) darf (dürfen) vom Urheber zu folgenden Zwecken verwendet (veröffentlicht) werden:
Auf Instagram.com verschiedene Fotowettbewerbe weltweit, sonstiges.
Ist der Verwendungszweck nicht eindeutig ausgewiesen, wird keine Veröffentlichungsbewilligung seitens des Models erteilt. Alle sonstigen Rechte an der/den Aufnahme(n) bleiben beim Urheber. Die oben ausgewiesenen Nutzungsbewilligungen gelten erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars, oder Zustimmung des Models als erteilt.

4. Eingeschränkte Nutzungsvereinbarung:
Die gemeinsam erstellte(n) Aufnahme(n) stammen vom Fotografen (siehe oben) welcher als Urheber gilt. Sie ist/ sind urheberrechtlich geschützt und darf/ dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers verwendet werden.  An der(n) gegenständliche(n) Aufnahme(n) wird dem Kunden die nicht ausschließliche Nutzungsbewilligung zur [einmaligen] Veröffentlichung (Vervielfältigung und Verbreitung) in (z.B. Katalog, Prospekt, Zeitungsinserat) erteilt. Diese ist beschränkt auf das Gebiet der Republik Österreich.
Sie gilt auf die Dauer von 2 Jahren ab Fertigstellung und Ausarbeitung der(n) gegenständliche(n) Aufnahme(n) .
Alle sonstigen Rechte an der/den Aufnahme(n)  bleiben beim Urheber. Bei jeder Veröffentlichung ist Bei jeder Veröffentlichung ist folgende Herstellerbezeichnung/Copyrightvermerk waagrecht und unmittelbar unter oder noch im Bild  bzw. dem(n) Bild(ern)] anzubringen:
© Helmut Hussian (Jahreszahl der Veröffentlichung in Klammern). ZB © Helmut Hussian (2020).
Die Nutzungsbewilligung gilt erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars oder schriftlicher Zustimmung des Urhebers als erteilt.

5. Übertragung von uneingeschränkten Nutzungsrechten
Es betrifft das ausschließliches Werknutzungsrecht!
Die gegenständliche(n) Aufnahme(n) stammt(en) von Helmut Hussian welcher als Urheber gilt.
Sie ist/sind urheberrechtlich geschützt und darf/dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers verwendet werden.  Der Urheber überträgt dem Model/dem Unternehmen und exklusiv sämtliche gewerblichen Nutzungsrechte sowie übertragbaren Rechte des Urheberrechts, das inkludiert die umfassenden und ausschließlichen Werknutzungsrechte, einschließlich aller Rechte an Ideen, Entwürfen und Gestaltungen, insbesondere das Vervielfältigungs-, das Verbreitung-, Sende-, Zurverfügungsstellungs-, Vermietungs-, Verleih- und Weiterverkaufsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe. Die Übertragung ist räumlich, zeitlich und nach Verwendungszweck unbeschränkt und bezieht sich auch auf zukünftige, derzeit noch unbekannte Nutzungsarten. Auf das Recht der Urheberbezeichnung wird ausdrücklich verzichtet.

6. Die Urheberrechtsbezeichnung muss auch im Internet angeführt sein!
Auch die digitale Weitergabe von Lichtbildern bedarf der Mitübertragung der Herstellerbezeichnung
(©-Vermerk etc.) und bei Veröffentlichung der ausdrücklichen Zustimmung des Urhebers im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Jedoch auch dann, wenn diese nicht angeführt ist, sind die Fotos geschützt und dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers verwendet werden.

7. Einholung und  Zustimmung von fotografierten Personen?
Dies betrifft den Bildschutz. Unabhängig von den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen nach der DSGVO und dem österreichischen DSG besteht auch nach § 78 (1) Urheberrechtsrechtsgesetz ein /der
Bild-Schutz:
Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben eines nahen Angehörigen verletzt würden.

Aber Achtung:

Auch die bloße Bildaufnahme kann bereits das Recht am eigenen Bild verletzen! Es muss eine Abwägung der Interessen des Fotografen zu jenen des Abgebildeten durchgeführt werden.

8. Formulierung und ausdrückliche Einverständniserklärung:
Der/die Abgebildete erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zu Bildaufnahmen seiner/ ihrer Person. Er/ Sie nimmt zur Kenntnis, dass diese Zustimmung unentgeltlich erfolgt. Weiters erteilt der/die Abgebildete sein Einverständnis, dass dessen Bildaufnahmen zum Zweck der (z.B. Berichterstattung, Bewerbung, Nachberichterstattung, Dokumentation, etc.) in (z.B.  Galerie, Zeitung, Zeitschrift,…)  bzw. auch in elektronischen Medien (z.B. TV, Facebook, Instagram, Website,…) veröffentlicht werden könnten.

9. Information  für einen Hinweis bei Veranstaltungen:
Das Fotografieren und Filmen auf Veranstaltungen ist nicht nur urheber- sondern auch datenschutzrechtlich relevant. Die dadurch stattfindende Verarbeitung (Erhebung und etwaig Veröffentlichung) der personenbezogenen Daten (Fotos, Filme) stellt üblicherweise ein berechtigtes Dokumentationsinteresse des Veranstalters dar (Art. 6 Abs 1 lit f DSGVO). Mit der Dokumentation der Veranstaltung ist im Normalfall durch die BesucherInnen zu rechnen, dennoch sollte in der Einladung bei der Veranstaltung und am Veranstaltungsort selbst nochmals darauf hingewiesen werden (zB durch Hinweisschilder mit QR-Code oder Link zur Datenschutzerklärung). Die Datenschutzerklärung muss die wesentlichen Informationen enthalten wie:

  • Name des Verantwortlichen
    Zweck der Verarbeitung
    Dauer
    berechtigte Interessen etc

Für Veranstalter:
Es wird darauf hingewiesen, dass am Veranstaltungsort Fotos und/oder Videos angefertigt werden und zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung ( bitte die Medien bestmöglich definieren ) veröffentlicht werden könnten. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter: …
Im Rahmen dieser Veranstaltung können durch die oder im Auftrag des Veranstalters Fotografien und/oder Filme erstellt werden. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung nehme ich zur Kenntnis, dass Fotografien und Videomaterialien, auf denen ich abgebildet bin, zur Presse-Berichterstattung verwendet und in verschiedensten (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten der (Name der Homepage) veröffentlicht werden. Näheres entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter: zB  (Stichwort „Veranstaltungen“)9. Bekannte Persönlichkeiten für wie für Werbezwecke verwenden
Dem Abgebildeten muss die Entscheidung darüber vorbehalten bleiben, ob er die Benutzung seines Bildes für Werbezwecke erlaubt und zu welchen Bedingungen er seine Zustimmung gibt. Dabei muss ihm auch zugebilligt werden nicht nur seine Rechte ideeller Natur, sondern auch seine wirtschaftlichen Interessen wahrzunehmen.

10. Wir verwenden keine Bilder von Politikern für Werbezwecke
Diese ist in der Regel unzulässig, da Personen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit Werbeaktivitäten Bildnis-Schutz genießen. Ausnahmen stellen Wahlplakate dar.

11. Veröffentlichte Fotos nach dem Tod des Abgebildeten (Model)
Solange der Abgebildete lebt, sind die Interessen seiner Angehörigen nicht zu berücksichtigen; nach seinem Tod sind seine “nahen Angehörigen“ anspruchsberechtigt. Als nahe Angehörige sind die Verwandten in auf- und absteigender Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, siehe § 78 und § 77 Abs 2 UrhG) sowie der überlebende Ehegatte anzusehen. Die mit dem Abgebildeten im ersten Grad Verwandten (Eltern, Kinder) und der überlebende Ehegatte genießen den Schutz Zeit ihres Lebens, andere Angehörige nur, wenn seit dem Ablauf des Todesjahres des Abgebildeten 10 Jahre noch nicht verstrichen sind. Die Veröffentlichung muss die Interessensphäre der Angehörigen berühren.

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr.
Bei Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte!
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter!

Stand: 18.03.2020