AGB

Unsere allgemeine Vertragsbedingungen für Musik und/oder Fotografie:
(Stand vom 1.6.2018)


Vertragspartner 1:
Management von Patty Miller ist Helmut Hussian oder Helmut Hussian als Fotograf für sich selbst, oder für eine Vermittlungstätigkeit.
In Folge als VP1 oder anders bezeichnet. (Ergibt sich aus er Vereinbarung)

Vertragspartner 2:
VP2 ist ein Zeichnungsberechtigter einer Kommune, einer Agentur oder eine Privatperson welche das Angebot von VP1 annimmt.
In Folge als VP2 oder anders bezeichnet.

1. Vertragspartner 1:

Der Vertragspartner ist Helmut Hussian und ist beauftragt von Patty Miller. Ebenso kann eine andere Musikformation diesen als Vermittler beauftragen. Als Fotograf ist Helmut Hussian Zeichnungsberechtigt.

2. Vertragsgegenstand:

Der Vertragsgegenstand ist das Zustandekommen einer Engagement-Vereinbarung von Patty Miller und/oder ihren Musikern.  Ebenso kann dies auch eine andere Musikformation betreffen. Gleiches gilt auch bei einem Engagement für Fotografie Aufträge.

3. Zustandekommen der Engagementvereinbarung:

Die Engagement Vereinbarung, egal ob im Bereich Musik oder Fotografie, kommt zustande durch die schriftliche Annahme eines Angebotes in € durch den VP 2.
Gerne Akzeptieren wir auch von unseren Geschäftspartnern eine Engagement Vereinbarung!

4. Leistungen des Vertragspartner 1:

Der VP 1 sorgt für den reibungslosen Ablauf des Engagements wie besprochen und schriftlich festgehalten.
VP 1 Terminisiert zeitgerecht die einzelnen Musiker, plant die günstigste Anreise dieser und stellt Sicher, dass das benötigte technische Equipment (falls benötigt) incl. Bedienpersonal ihre Arbeiten zeitgerecht vor einem Auftritt (Konzert oder Fotoshooting) erledigt hat. Bei fotografischen Aufträgen wird für die notwendige und/oder das benötige Equipment sowie die Organisation eines Video-Team Sorge getragen.

5. Pflichten des Vertragspartners 2:

Gesetzliche Vorschriften:
Der VP 2 ist verpflichtet die gesetzichen Vorschriften für den geplanten Event oder das Foto Shooting zu Beachten um das geplante Engagement reibungslos abwickeln zu können.
Anfahrt:
Weiters hat VP 2, falls notwendig, für eine Zufahrtsgenehmigung zum Veranstaltungsort, bzw der Zufahrt zur Fotolocation  Sorge zu tragen.
Quartier der Band, der Foto-,bzw. Videocrew:
Spätestens 14 Tage nach Annahme der Engagement Vereinbarung durch VP 2 legt dieser eine Quartier Bestätigung für die von VP 1 genannte Gruppengröße diesem zu Übermitteln mit Name, Anschrift, PLZ und Ort des Quartier vor.
Steuern und Abgaben:
VP 2 ist für die Abrechnung von Steuern und Abgaben im betreffendem EU-Land und deren Überweisung an das Finanzamt verpflichtet. In Österreich sind die Musiker oder Helmut Hussian dafür verpflichtet. Gleiches gilt füt Abgaben an die nationale Verwertungsgesellschaft der Komponisten, Textautoren und Musikverleger. (GEMA, AKM etc.)

6. Stornierung:

Bei Stornierung bis 24 Stunden vor Konzerttbeginn:
In diesem Fall ist die Gage zu 100% innerhalb von 8 Tagen fällig und an VP 1 zu Überweisen. Es sind nur die Gagen der Musiker ohne Equipment oder Spesen wie Fahrtkosten zu Bezahlen.
Bei Stornierung 2-10 Tage vor Konzertbeginn:
In diesem Fall ist die Gage zu 75% innerhalb von 8 Tagen fällig und an VP1 bzu Überweisen. Es sind nur die Gagen der Musiker ohne Equipment oder Spesen wie Fahrtkosten zu Bezahlen.
Bei einer “Corona-bedingten” Absage entfällt die Storno-Gebühr!
Bei Stornierung 10-30 Tage vor Konzertbeginn:
In diesem Fall ist die Gage zu 50% innerhalb von 8 Tagen fällig und an VP 1 zu Überweisen. Es sind nur die Gagen der Musiker ohne Equipment oder Spesen wie Fahrtkosten zu Bezahlen.
Bei einer “Corona-bedingten” Absage entfällt die Storno-Gebühr!
Bei Stornierung 30-60 Tage vor Konzertbeginn:
In diesem Fall ist die Gage zu 25% innerhalb von 8 Tagen fällig und an VP 1 zu Überweisen. Es sind nur die Gagen der Musiker ohne Equipment oder Spesen wie Fahrtkosten zu Bezahlen.
Bei Stornierung bis 60 Tage vor Konzerttbeginn:
In diesem Fall ist die Stornierung kostenlos.

7. Umbuchung:

Muss aus welchen Grund VP 2 den vereinbarten Termin an einem anderen Tag als in der Engagement-Vereinbarung angegeben Zeitraum  anberaumen, so ist VP 1 unverzüglich darüber zu Informieren.
VP 1 behält sich in diesem Fall eine Stornierung der Engagement Vereinbarung vor. Eine Stornierung der Engagement Vereinbarung durch  VP 1 kann nur dann vorgenommen werden wenn kein Ersatzmusiker oder Ersatztermin seitens VP 1 gefunden werden konnte. Dieser Vorgang is VP 2 lückenlos v vorzulegen.
Die Vorab-Überweisung der reinen Gage excl. Fahrtkosten, sind bei nicht zustande kommt einer Ersatz Engagement Vereinbarung nach Pkt.6 fällig.
Bei einer Stornierung gelten die unter Pkt. 6 genannten Bedingungen.

7. Zahlungsbedingungen:

Grundsätzlich und falls nicht anders schriftlich vereinbart, ist die Auszahlung der vereinbarten Gage spätestens bei Zustandekommen der Vereinbarung fällig. Die Bankdaten werden bei Zustandekommen eines Engagements oder eines Foto-Shooting bekannt gegeben.
Bei einem Folge-Engagement ist die Gage beim Eintreffen an VP1 oder das Bandmanagement oder falls dieses nicht anwesend, an Patty Miller bzw. an einer von VP1 genannten Person  fällig. Bei Fotoauftrag ist eine Anzahlung von 50% bei Auftragserteilung fällig. Der Rest bei Übergabe der fertigen Fotos (Digital oder Analog).

8. Newsletter:
Wir versenden voraussichtlich alle 3 Monate unseren Newsletter an unsere Abonnenten. Die Ein-, und Austragungen von unserer Newsliste erfolgt von den Abonenten selber! Die Adressen stehen niemanden anderen zur Verfügung.

9. Cookies:
Wir verwenden keine Cookies ! Überrascht ?